AGB

1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Personalbereitstellungen im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) durch die Firma Next Crew Personalmanagement NCP GmbH (nachfolgend Überlasser) an den Auftraggeber (nachfolgend Beschäftiger).

Die Überlassung erfolgt ausschließlich unter Anerkennung und Anwendung dieser Bedingungen. Sie basieren auf den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere:

  • dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG), BGBl. Nr. 196/1988

  • dem Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (Arbeiter:innen)

  • dem Kollektivvertrag für Angestellte im Handwerk, Gewerbe, Dienstleistung, Hotellerie und Gastgewerbe

Der Auftraggeber gilt gem. § 6 Abs. 1 AÜG als Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzrechtes und ist verpflichtet, gesetzliche Vorschriften wie das Arbeitszeitgesetz sowie das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz einzuhalten. Er hat alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der überlassenen Arbeitskräfte zu treffen (z. B. Schutzkleidung, Unterweisungen).

Die AGB sind integrierender Bestandteil jeder Vereinbarung – unabhängig davon, ob schriftlich oder mündlich abgeschlossen – und gelten für die gesamte Dauer des Einsatzes.

2. Austausch der Arbeitskraft

Der Überlasser behält sich das Recht vor, eine überlassene Arbeitskraft durch eine andere mit gleichwertigen Qualifikationen zu ersetzen.

3. Vertragsverhältnis und Änderungen am Einsatz

Die überlassene Arbeitskraft steht in einem Dienstverhältnis mit dem Überlasser oder dessen Partnerunternehmen. Es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen der Arbeitskraft und dem Auftraggeber.

Änderungen bezüglich Arbeitsort, Arbeitszeit oder Tätigkeit müssen dem Überlasser sofort gemeldet werden. Nur der Überlasser darf der Arbeitskraft entsprechende Anweisungen erteilen.

4. Arbeitsausführung und Betriebsordnung

Die überlassene Arbeitskraft hat die Anweisungen des Auftraggebers gewissenhaft und gemäß den beruflichen Vorschriften auszuführen und sich an dessen Betriebsordnung zu halten.

5. Arbeitsmittel und Sicherheit

Der Auftraggeber stellt die für die Arbeit erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Materialien und Maschinen zur Verfügung und sorgt für deren richtige Verwendung.

  • Er ist für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich.

  • Schutzmittel (außer Helm und Arbeitsschuhe) müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

  • Die Arbeitskraft ist über alle relevanten Sicherheitsvorschriften aufzuklären.

6. Eignung und Beanstandung

Arbeitskräfte werden sorgfältig ausgewählt. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, sich selbst von der Eignung zu überzeugen.

  • Bei Nichteignung kann ein Austausch verlangt werden.

  • Bereits geleistete Stunden sind in jedem Fall zu bezahlen.

  • Reist eine angeforderte Arbeitskraft an und wird dann nicht benötigt, sind alle angefallenen Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

7. Haftung und Sonderregelungen

  • Der Auftraggeber haftet für gesetzeswidrige Beschäftigung und stellt den Überlasser von jeglicher Haftung frei.

  • Der Überlasser haftet nicht für Schäden, die durch überlassene Arbeitskräfte verursacht werden, da diese der Dienstaufsicht des Auftraggebers unterliegen.

  • Bei Dienstfahrten mit privaten Fahrzeugen der Arbeitskräfte übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für Unfallschäden.

Sonderregelung für Einsätze außerhalb des Betriebs:

Werden überlassene Arbeitskräfte außerhalb des festen Betriebs eingesetzt, sind:

  • höhere Stundensätze

  • Taggelder, Diäten und Nächtigungsgelder
    zu bezahlen, sofern keine ausreichende Information im Vorfeld gegeben wurde.

Zuschläge:

  • Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit: Zuschläge lt. AÜG bzw. Angebot

8. Preise und Zuschläge

  • Alle Preise verstehen sich netto, inkl. Lohnnebenkosten, ohne Bearbeitungsgebühren.

  • Gültig für Wien, Gastronomie mit Fahrtkostenzuschlägen ab Stadtgrenze.

Mindestbestellungen:

  • Wien: 1 Mitarbeiter ab 4 Std.

  • NÖ: 1 Mitarbeiter ab 5 Std.

  • Facharbeiter (VIP): Wien ab 5 Std., NÖ ab 6 Std.

Pausen:

  • Verrechnung ab der 6. Stunde

Stundenzuschläge:

  • Bestellung innerhalb 72 Std.: +5 %

  • Bestellung innerhalb 24 Std.: +10 %

  • Notfall (innerhalb 2 Std.): +15 % + evtl. Fahrtkosten
    (Berechnungsgrundlage: Eingang der schriftlichen Bestellung via E-Mail, SMS oder WhatsApp)

Stornobedingungen:

  • Storno < 24 Stunden vor Schichtbeginn: 2 Stundensätze pro MA

Abrechnung:

  • Viertelstündlich, aufgerundet

9. Vermittlung und Konventionalstrafe

Vermittlungshonorar:

Stellt der Auftraggeber eine von Next Crew überlassene oder bekanntgegebene Arbeitskraft innerhalb von 6 Monaten ein, ist ein Honorar in Höhe von 3 Bruttomonatslöhnen zu zahlen.

Umgehung/Übernahme:

Bei Einstellung einer Arbeitskraft während oder innerhalb von 6 Monaten nach der Überlassung ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 3 Bruttomonatslöhnen zu zahlen.

10. Versicherung und Unfallmeldung

Alle bei der Next Crew Personalmanagement GmbH beschäftigten Arbeitskräfte sind bei der zuständigen Krankenkasse versichert.

Arbeitsunfälle sind dem Überlasser unverzüglich mittels Unfallanzeige zu melden.

11. Tätigkeitsnachweise und Stundenübermittlung

Am Ende jeder Arbeitswoche – oder auf Wunsch täglich – legt die Arbeitskraft dem Auftraggeber einen Tätigkeitsnachweis über die geleisteten Stunden vor. Dieser ist vom Verantwortlichen oder Abteilungsleiter des Kunden nach Kontrolle zu unterzeichnen.

Es werden nur tatsächlich geleistete Arbeitsstunden, Reisezeiten sowie im Vorfeld vereinbarte Spesen verrechnet, sofern sie durch die Unterschrift des Kunden anerkannt wurden.

  • Der Kunde übermittelt den unterschriebenen Stundenzettel innerhalb von 48 Stunden nach Einsatzende per Fax oder E-Mail an Next Crew Personalmanagement GmbH.

  • Erfolgt keine fristgerechte Übermittlung, wird die Rechnung gemäß der Stundenangabe der Arbeitskraft bzw. der Einsatzliste (welche dem Kunden am jeweiligen Montag vorliegt) erstellt.

  • Mehrstunden werden nachträglich anhand der eingereichten Stundenzettel verrechnet.

  • Der Kunde anerkennt mit Vertragsannahme die Gültigkeit dieser Angaben.

  • Bei verspäteter Übermittlung behält sich die Fa. Next Crew Personalmanagement GmbH das Recht vor, eine Gebühr von 5 % auf das Bestellvolumen zu verrechnen.

12. Abrechnung und Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen werden wöchentlich per E-Mail an den Kunden übermittelt.

  • Zahlungsziel: 14 Tage netto ab Rechnungserhalt.

  • Die Rechnungsbeträge beinhalten Lohnzahlungen und gesetzliche Abgaben, weshalb fristgerechte Zahlung erforderlich ist.

  • Die Arbeitskraft ist nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.

  • Bei Rechnungskorrekturen bleibt das ursprüngliche Ausstellungsdatum für das Zahlungsziel maßgeblich.

13. Unterlagen und Zahlungsanspruch

Unterlagen von Next Crew Personalmanagement GmbH oder den überlassenen Arbeitskräften werden – sofern gesetzlich erforderlich – auf Anforderung des Kunden bereitgestellt.

Das Zurückbehalten von Zahlungen wegen fehlender Unterlagen ist nicht zulässig.

14. Vertragsbeendigung und Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug, Verstoß gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften oder sonstigem groben vertrags- oder gesetzwidrigen Verhalten ist die Fa. Next Crew Personalmanagement GmbH berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und die überlassenen Arbeitskräfte ohne Frist abzuziehen.

  • Es werden 20 Stunden pro Mitarbeiter zum Normalstundensatz als Stehzeit verrechnet.

  • Zusätzlich ist der Überlasser berechtigt, ein Inkassobüro auf Kosten des Kunden mit der Forderungseintreibung zu beauftragen.

15. Schriftformerfordernis

Nebenabreden und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

17. Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird der Gerichtsstand Wien, konkret das zuständige Bezirksgericht Döbling bzw. Landesgericht Wien, ausdrücklich vereinbart.